ich habs regelrecht gespürt, dass da was kommt. ich hatte noch kurz überlegt, das schild zu fotografieren. nun denn. wie dem auch sei.
in jedem fall hatte ich heute nacht mein fahrzeug in der herrngasse vor ein weltberühmtes geschäft für weihnachtsartikel geparkt. beim aussteigen bemerkte ich ein schild: „absolutes halteverbot“ und musste mich im ersten moment ärgern. doch kein parkplatz. aber ein zusatzschild, ein gedruckter din-a4-zettel, sagte „am 16.11. ab 7 uhr“. okay. dann gilt das nicht mehr. das auto parkt da gut.
heute morgen, auf dem weg zum auto, fielen mir dann groß angelegte dekorationsarbeiten an einem haus am marktplatz auf. weihnachtsdeko. als ich ein wenig weiter ins auto stieg, bemerkte ich, dass das zusatzschild am „absoluten halteverbot“ verschwunden war. aha! dann meinten die wohl doch heute. blöd nur, denn „am 16.11.“ ist halt gestern und nicht heute.
die arbeiter zwei häuser weiter schauten mich vorwurfsvoll an, als ich kurz drauf mit meinem auto an ihnen vorbei fuhr. einer fing an zu telefonieren.
die auflösung des ganzen, bekam ich in der firma: auf dem ab ein anruf von 8:47 uhr. ein freundlicher herr der örtlichen polizeidienststelle teilte mir mit, mein fahrzeug mit dem amtl. kennzeichen blahblahdingensda würde vor einem haus in der herrngasse 1 im absoluten halteverbot parken und bauarbeiten behindern.
ich rief bei der polizei an, um die sache zu klären. der herr vom ab meinte, die sache habe sich erledigt, das fahrzeug sei bereits weggefahren worden. ich erzählte ihm, dass ich das wisse, weil ich der fahrer gewesen sei und erzhählte von dem zusatzschild „am 16.11. ab 7 uhr“ und das dass ja dann gestern und nicht heute sei.
meine anmerkung wurde entkräftet: so lange diese zusätze kein offizielles schild, sondern bloße ausdrucke oder handgeschrieben seien, hätten die keine bedeutung. ich hakte ein und insistierte darauf, dass jede baufirma diese methode anwende. halteverbotsschilder würden tage vor bauarbeiten aufgestellt mit eben solchen gedrucken hinweisen, von wann bis wann oder ab wann sie gelten würden, und jeder wüsste bescheid.
und wenn auf so einem hinweis eben „am 16.11. ab 7 uhr“ stünde, ginge ich davon aus, es gelte _am_ 16.11. und nicht auch noch _am_ 17.11., _am_ 20. oder vielleicht bis weihnachten. (wenn wir schon beim thema sind).
dem freundlichen herrn von der polizidienststelle gegenüber, ritt ich noch ein wenig auf dem wort „am“ herum, weil das ja essentiell wichtig ist. „am 16.11. ab 7 uhr“ sei nun mal nicht „ab 16.11. ab 7 uhr“ und mein fahrzeug habe korrekt gestanden. ein hin und her. der herr subsummierte das ganze mit dem schild schließlich mit einer aussage, die ich hier jetzt nicht wiederholen möchte. ;-)
in jedem fall empfand ich die vorwurfsvollen blicke der deko-herren mir gegenüber, als ich das fahrzeug weg fuhr, völlig ungerechtfertigt und unangebracht! der fehler lag schließlich nicht auf meiner, sondern auf seiten des schilderschreibers!
ich waas wers gmolt hat….hihi